FÖD-Finanzen hat die Liste der “falschen Hybriden” seit fast einem Jahr nicht mehr aktualisiert, es war also an der Zeit für ein Update. Ein selbstaufladendes Hybridauto ist kein “falscher Hybrid”, wie manche Leute meinen. Die belgischen Steuerbehörden betrachten einen Plug-in-Hybrid, der mehr als 50 Gramm CO2 ausstößt oder dessen Batterieenergieverhältnis nicht mehr als 0,5 kWh pro 100 Kilogramm Fahrzeuggewicht beträgt, als “falschen Hybrid”.

Entdecken Sie hier die neue Liste der falschen Hybriden.

Bei diesen “falschen Hybriden” dürfen die in der Konformitätsbescheinigung angegebenen CO2-Werte bei der Berechnung der Abzugsfähigkeit und der VAA-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Hier wird der CO2-Wert der entsprechenden Fahrzeuge verwendet. Gibt es kein entsprechendes Fahrzeug, muss der CO2-Wert der Übereinstimmungsbescheinigung mit 2,5 multipliziert werden. Diese Regel gilt nicht, wenn der “falsche Hybrid” vor dem 1. Januar 2018 gekauft wurde (nachzuweisen durch das Bestellformular oder den Leasingvertrag).

Der FÖD-Finanzen veröffentlicht mehrmals eine aktualisierte Version dieser Liste. Klicken Sie hier, um informiert zu bleiben.